Abschaffung des Eigenmietwerts

Jetzt die Heizung sanieren und Steuervorteile sichern.

Mit der Volksabstimmung von Ende September 2025 wurde der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft.

Sichern Sie sich jetzt noch die Steuervorteile und ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe.

 

Was ist heute gültig?

Am 28. September 2025 nahm das Schweizer Stimmvolk die Verfassungsänderung über die Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften an. Damit verbunden ist eine weitreichende Änderung: die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstgenutztem Wohneigentum.

Bis zur Umsetzung des Entscheids wird es voraussichtlich Anfang 2028. Bis dahin bleibt der bisherige Eigenmietwert noch in Kraft und damit auch die Möglichkeit, steuerliche Abzüge für energetische Sanierungen geltend zu machen. Wer seine alte Heizung jetzt durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe ersetzt, profitiert also weiterhin von diesen Steuervorteilen und von Förderbeiträgen.

Unsere Wärmepumpen


Was bedeutet das für den Liegenschaftsbesitzer?

Kurz gesagt: Jetzt ist der beste Zeitpunkt, Ihre Heizung zu modernisieren. Auch wenn die Umsetzung des neuen Steuersystems noch ihre Zeit braucht, empfiehlt es sich, das Sanierungsprojekt frühzeitig zu planen und umzusetzen. Schon heute zeigt sich, dass die Nachfrage nach Fachbetrieben für Heizungsmodernisierungen steigt und die Kapazitäten knapper werden.

Zur Heizungssanierung


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Mit über 25 Jahren Erfahrung und mehr als 80'000 installierten Wärmepumpen zählt alpha innotec zu den führenden Anbietern in der Schweiz. Nutzen Sie dieses Wissen, und vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin vor Ort.

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Häufige Fragen

Wer in einer selbstbewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als zusätzliches Einkommen. Dieses Einkommen wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet und entspricht rund 60 bis 70 Prozent des Betrages, den eine Mieterin oder ein Mieter für das Wohnobjekt pro Jahr bezahlen müsste. Im Gegenzug können Kosten für den Unterhalt und die Schuldzinsen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Die kantonalen Energiegesetzte haben den Ersatz fossiler Heizungen zum Ziel. Daher werden auch weiterhin entsprechende Sanierungen notwendig sein.

Die Kantone haben auch nach der Einführung des neuen Steuersystems die Möglichkeit Abzüge für energetische Sanierungen zu machen. Denn ohne steuerliche Abzüge für Umwelt- und Energiemassnahmen werden die Klimaziele von «netto null» bis 2050 kaum zu erreichen sein.

alpha innotec verfügt bereits über ein grosses Sortiment an Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel R290. Das Sortiment wird noch laufend ausgebaut, um für jedes Projekt die passende Lösung anbieten zu können. Es können aber weiterhin alle Wärmepumpen, unabhängig vom verwendeten Kältemittel, sorglos installiert werden, weil die Wartung und allfällige Reparaturen bis ans Lebensende durchgeführt werden dürfen. Jede Wärmepumpe, die eine fossil betriebene Heizung (Öl, Erdgas) ersetzt, stellt einen unverzichtbaren Mehrwert für den Klimaschutz dar. Und das unabhängig vom eingesetzten Kältemittel.

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