Intervalle für die Dichtheitskontrolle einer Wärmepumpe - Wartungsintervall jährlich
Der Einsatz von Kältemittel wird in der Schweiz durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Je nach Wärmepumpenbauart und Kältemittel-Typ und -Menge sind folgende Intervalle für die Dichtheitskontrolle vorgeschrieben:
- Wärmepumpen mit werksgefertigtem Kältekreis: im 6. und 10. Betriebsjahr, nachher alle 2 Jahre
- Split-Wärmepumpen mit bauseitig ausgeführtem Kältekreis: jährlich
Es liegt in der Verantwortung des Wärmepumpen-Besitzers die Kontrolle durchführen zu lassen. Die Dichtheitskontrolle ist in den Wartungspaketen "ait Sicuro", "ait Wartung" und "ait All Inklusive" inbegriffen.
Weitere Infos: www.bafu.admin.ch > Kältemittel.