Intervalle für die Dichtheitskontrolle einer Wärmepumpe - Wartungsintervall jährlich

 

Der Einsatz von Kältemittel wird in der Schweiz durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Je nach Wärmepumpenbauart und Kältemittel-Typ und -Menge sind folgende Intervalle für die Dichtheitskontrolle vorgeschrieben:

- Wärmepumpen mit werksgefertigtem Kältekreis: im 6. und 10. Betriebsjahr, nachher alle 2 Jahre

- Split-Wärmepumpen mit bauseitig ausgeführtem Kältekreis: jährlich

Es liegt in der Verantwortung des Wärmepumpen-Besitzers die Kontrolle durchführen zu lassen. Die Dichtheitskontrolle ist in den Wartungspaketen "ait Sicuro", "ait Wartung" und "ait All Inklusive" inbegriffen.

Weitere Infos: www.bafu.admin.ch > Kältemittel.

 

 

Cookie-Einstellungen