Qualität des Heizungswassers - Wartungsintervall jährlich

 

Die Kontrolle der Heizungswasser-Qualität hat nach den gültigen SIA Normen und SWKI-Richtlinien vor Inbetriebnahme und nach 6 - 9 Monaten Betriebszeit durch den Installateur zu erfolgen. Nach der Abnahme liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Wasserqualität und Protokollierung nach SWKI Richtlinie BT102-01 beim Eigentümer der Anlage. Eine regelmässige Kontrolle des Heizungswassers wird empfohlen. Ihr Heizungsinstallateur füllt bei Bedarf das Heizungswasser nach. Allfällige Schäden an der Wärmepumpe, verursacht durch mangelnde Qualität des Heizungswassers, sind nicht durch die Garantie gedeckt.

Weitere Infos: www.suissetec.ch

 

 

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